Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2006 war Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat.
Grundversorger
Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH der Grundversorger für Strom für die Gemeinde Leinefelde-Worbis bzgl. der Ortsteile Birkungen, Breitenholz und Leinefelde, deren Stromnetz durch die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG betrieben wird.
Haben Sie Fragen über den im Einzelfall zuständigen Grundversorger? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Allgemeine Informationen
Zu erbringende Leistungen
Die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH (SWL) verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Energielieferung. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug zur Erbringung der vereinbarten Vergütung.
Informationen über geltende Tarife
Aktuelle Informationen über die geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter www.stadtwerke-leinefelde.de zu finden. Neben der jährlichen Abrechnung bieten wir Letztverbrauchern kostenpflichtig eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an. Diese ist gesondert zu vereinbaren.
Lieferantenwechsel
Die SWL wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
Hinweise zu Energieeffizienzmaßnahmen
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur) und www.bfee-online.de (Bundesstelle für Energieeffizienz).
Haftungs- und Entschädigungsregelungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist die SWL von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der SWL nach § 19 StromGVV beruht. Die SWL ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie der SWL bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
Für Vertragsabschlüsse ab 1. März 2012 gilt zusätzlich folgende Regelung: Soweit die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer nicht einschlägig sind, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Übrigen gegen die SWL (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Streitbeilegungsverfahren
Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die SWL auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG bei der SWL. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die SWL auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111 b EnWG. Die SWL ist verpflichtet, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: T: 030275 72 40-0, F: 0 30-2 75 72 40-69, info(at)schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de. Die Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; T: 0 30-2 24 80-500, F: 0 30-2 24 80-3 23, verbraucherservice-energie(at)bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH, Kundenservice, Heiligenstädter Straße 60, 37327 Leinefelde-Worbis, T: 0 36 05-50 90 96, F: 0 36 05-50 90 97, info(at)stadtwerke-leinefelde.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.