Grundversorgung
Ihr Grundversorger, die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH (SWL), ist nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Stromversorgung in Niederspannung öffentlich bekanntzugeben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Die SWL liefert ihren Kunden elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund der jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV).
Die Ersatzversorgung erfolgt nach den Bestimmungen des § 38 EnWG und § 3 StromGVV. Informationen dazu finden Sie hier.
Die Grund- und Ersatzversorgung ist nur im Grundversorgungsgebiet der SWL verfügbar. Die Grundversorgung ist möglich für Haushaltskunden (und Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh).
Das notwendige Formular für die Anmeldung in der Grundversorgung können Sie hier herunterladen.
Preisinformation
Für die Grundversorgung und Ersatzversorgung gelten unterschiedliche Preise und Veröffentlichungsfristen. Preisanpassungen der Grundversorgung bedürfen einer Ankündigungsfrist von 6-Wochen zum Monatsanfang mit brieflichen Mitteilung als auch einer öffentlichen Bekanntgabe.
Preisanpassungen der Ersatzversorgung können jeweils zum 1. und zum 15. Tag eines Kalendermonats ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. Die Änderungen werden nach Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam (Neuregelungen § 38 Abs. 3 EnWG).
Die aktuell gültigen Preise für die Grundversorgung können Sie hier herunterladen: