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Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung

Die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.


Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stadtwerke-leinefelde.de.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren

Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.

b) Inhaltliche Barrieren

nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.

Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.

c) Farb- und Designprobleme

eingeschränkte Skalierbarkeit bei Textvergrößerung:

Bei starker Vergrößerung des Textes ohne Veränderung der Fenstergröße kann es zu Überlagerungen oder unvollständiger Darstellung kommen. Besonders betroffen sind Navigationsbereiche und interaktive Elemente wie Formulare. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Layout-Optimierungen wird die Darstellung für hohe Zoom-Stufen überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen.

d) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.

Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien

Viele der vor dem 27. Juni 2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.

Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.

 

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:

Die auf der Website verwendeten Videos enthalten keine Audiospur und dienen ausschließlich dekorativen Zwecken. Eine barrierefreie Aufbereitung (z. B. Untertitel oder Audiodeskription) ist daher nicht erforderlich.

4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung der angebotenen Dienstleistung in einem barrierefreien Format verfügbar ist.

Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Ergänzen Sie verständliche, strukturierte Informationen, die den Ablauf und die Durchführung der Dienstleistung nachvollziehbar erklären.

5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

6. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.


Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH
Heiligenstädter Straße 60
37327 Leinefelde-Worbis

Tel.: 03605 509096

 


Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

7. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

 

Thüringen

Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
http://www.thueringen.de/th10/bb/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel. 0361/573118000
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de

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