Strompreisbremse
Die Strompreisbremse funktioniert im Wesentlichen wie folgt: Für einen definierten Anteil des Verbrauchs wird der Endkunde bei den Stromkosten entlastet
Für den verbleibenden Anteil wird der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis gezahlt. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet. Grundsätzlich wird dabei in Verbrauchsstellen unter oder über 30.000 kWh pro Jahr unterschieden. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Entlastungsmodelle.
Für Kunden mit bis zu 30.000 kWh/Jahr werden 80 Prozent der Verbrauchsprognose für 2022 mit 40,00 ct/kWh brutto berechnet und der Differenzbetrag zu dem mit SWL vereinbarten Preis durch die Übertragungsnetzbetreiber erstattet. Die Übertragungsnetzbetreiber finanzieren diese Ausgaben aus abgeschöpften Zufallsgewinnen der Energiewirtschaft und den Bundeszuschüssen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh/Jahr greift grundsätzlich folgende Entlastung: Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13,00 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen; dazu zählt auch die Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.
Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile (sog. „SLP-Kunden“) beliefert werden (wie z. B. Haushaltskunden, aber auch Unternehmen), liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die Verbrauchsprognose zugrunde. Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile (sog. „RLM-Kunden“) beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter BMWK - Gas- und Strompreisbremse
Als Kundin und Kunde der SWL brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen oder in den monatlichen Abrechnungen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.
Alle Kunden mit einer Jahresverbrauchsprognose (Privat- und Gewerbekunden) von kleiner 30.000 kWh liegen preislich mit den aktuellen Produkten von vornherein unter 40,00 ct/kWh brutto und werden deshalb nicht weiter entlastet
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.